Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien an der Küste – Uwe Brahms & Team, Faldern Straße 6, 26789 Leer
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich und nur für den Empfänger selber bestimmt und dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Angebote sind vertraulich zu behandeln. Sie gelten als noch nicht bekannt, wenn wir nicht innerhalb von 3 Tagen nach Empfang unter Offenlegung der Informationsquelle informiert werden.
Ein Zwischenverkauf, eine Zwischenvermietung bzw. -verpachtung bleibt vorbehalten. Jeder Auftraggeber für einen An- bzw. Verkauf, für eine An- bzw. Vermietung hat die ortsüblichen Vermittlungskosten zu entrichten – es sei denn, es sind andere Regelungen getroffen worden. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Exposés in einem engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichem Verhältnis steht.
Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer des Objektes ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposés auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.
Kommt ein Kaufvertrag über ein anderes dem Verkäufer gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrages den Nachweis zum Abschluss des Kaufvertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.
Der Provisionsanspruch ist auch dann noch rechtsgültig, wenn und unmittelbar durch
unseren Nachweis oder durch unsere Vermittlung ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen
ist, und zwar auch dann, wenn der Vertragsabschluss nach Ablauf des Auftrages erfolgt.
Wird ein gebührenpflichtiger Abschluss nicht mitgeteilt, dann beginnt die Verjährung hinsichtlich des Gebührenanspruchs erst mit dem Ablauf des Jahres zu laufen, in dem wir Kenntnis von dem Abschluss erhalten hat. Diese Regelung hat auch dann Gültigkeit, wenn der Auftraggeber irrtümlich den Abschluss für nicht provisionspflichtig gehalten hat. Alle Angaben wer-den nach bestem Gewissen – jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit – gemacht. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Veräußerern, Behörden und anderen Stellen erteilten Auskünfte wird keine Gewähr übernommen.
Zwischen uns und dem Verkäufer ist eine schriftliche Vereinbarung über den Verkauf getroffen worden, die zum Inhalt hat, dass Besichtigungen und Besprechungen vorher mit uns abgesprochen sein müssen. Besichtigungen und Besprechungen sollen daher auf keinen Fall alleine und direkt mit dem Verkäufer bzw. Vermieter stattfinden. Solche Termine finden nur mit unserer Anwesenheit statt – daher müssen diese Termine abgestimmt werden. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leer – sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.